Das Schreiben einer Diplomarbeit soll u. a. unsere Schüler/innen befähigen, sich mit einem Thema intensiv über einen längeren Zeitraum zu beschäftigen und „Alltagsdenken vom wissenschaftlichen Denken zu unterscheiden, Fragen zu formulieren und zu bearbeiten sowie mit Fachliteratur umzugehen“ [1].
Dazu gehört auch, dass sie in einschlägigen Datenbanken brauchbare Quellen ausfindig machen und richtig zitieren können und außerdem über Grundinformationen zum Thema Urheberrecht verfügen.
Das BMBF hat zu diesem Zweck die angeführte Handreichung im April 2016 publiziert, in der sich die Autor/innen eingehend auch mit dem Zitieren befassen. Ein Schwerpunkt ist darin der Umgang mit geeigneten Quellen.
Empfohlen wird, „in Arbeiten mit Quellen und/oder Zitaten immer auf Primärquellen“ (S. 27) zurückzugreifen und stets auf „zitierwürdige“ Quellen zu achten.
Des Weiteren werden (vgl. S. 28) mehrere brauchbare Anhaltspunkte genannt, die zur Bewertung der Qualität von Internetseiten beitragen können. Kriterien dafür sind u.a., dass die Autor/innen von Texten genannt werden und Hinweise vorhanden sind, die sie/ihn als Expertin/Experten ausweisen.
Wer stellt Informationen zur Verfügung?
Ein anderes Kriterium ist, wer einen Server betreibt, ob z. B. eine Forschungseinrichtung, eine öffentliche Einrichtung oder etwa eine unbekannte Person bzw. Organisation. Und ein anderer Hinweis auf die Güte einer Information ist die Tatsache, ob entsprechende Quellen für den Text und weiterführende Verweise angegeben sind oder nicht.
Das bedeutet, dass für das Verfassen einer Diplomarbeit bzw. einer vorwissenschaftlichen Arbeit nicht lediglich ein Thema intensiv gegoogelt werden soll und dann dem Lehrer mittels der „Copy-and-Paste-Methode“ ein rasch produziertes Elaborat aus verschiedenen Textquellen als eigenes Werk präsentiert wird.
Doch ist der richtige Umgang mit Quellen heute noch immer recht problematisch, wissen wir doch, wie die Journalistin Franziska Kelch in der Zeitschrift „Die Zeit“ schrieb, dass „diese Generation der Digital Natives, Jugendliche also, die ein Leben ohne Internet nicht kennen, (erst einmal) lernen muss, in Referaten und Hausarbeiten korrekt mit den Gedanken anderer umzugehen [2].“
Wie aber sollen wir diese Generation dafür sensibilisieren?
Zum einen ist es unerlässlich, dass die Jugendlichen wissen, dass wir Lehrerinnen und Lehrer uns die Mühe machen werden, eingereichte Texte kritisch zu lesen und gegebenenfalls durch eine Plagiatserkennungssoftware prüfen zu lassen. Eine weitere – einfache – Maßnahme wäre es, unseren Schülern und Schülerinnen den richtigen Umgang mit geistigem Eigentum voruleben.
Quellen angeben!
Es empfiehlt sich daher, von allen Text- und Bildinformationen, die wir im Unterricht verwenden, grundsätzlich die Quellen anzuführen, damit die Jugendlichen sehen, dass wir selber die Regeln kennen und Wert darauflegen, sauber zu arbeiten.
Ein anderer Weg wäre es, bevorzugt Materialien aus dem Public Domain, dem Creative-Commons-Bereich oder der freien Bildungsressourcen (OER) zu verwenden (Infos dazu finden Sie in einer früheren Ausgabe des Hum-Magazins[3]!).
Erkennen die Schüler/innen, dass wir uns bemühen, auf unseren Arbeitsblättern das geistige Eigentum anderer als solches zu kennzeichnen, ist das schon einmal ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Zum anderen muss der korrekte Umgang mit dem geistigen Eigentum anderer an mittleren und höheren Schulen immer wieder thematisiert werden, damit speziell für die Diplomarbeit bzw. die vorwissenschaftliche Arbeit nach und nach ein Bewusstsein dafür entsteht, was viabel (im weitesten Sinn: brauchbar) ist und was nicht bzw. was unter Umständen Probleme mit sich bringen wird.
Österreichisches Urheberrecht
Das Urheberrecht ist für österreichische Lehrkräfte bekanntlich ausgesprochen großzügig ausgelegt und erlaubt sehr vieles, das Kolleg/innen in anderen Ländern, wie z. B. Deutschland, ausdrücklich verboten ist.
Voraussetzung für die Nutzung auch von urheberrechtlich geschütztem Material ist lediglich ein eindeutiger Bezug zum Unterrichtsthema. Einzig und allein das Kopieren und Weitergeben von Schulbüchern und von für die Schule produzierten Videos ist strikt verboten. Ansonsten genießen wir im Klassenzimmer große Freiheit im Umgang mit dem Copyright, wie eine aktuelle Handreichung des Landesschulrates für Tirol belegt[4].
Der Unterschied zwischen Schule und Öffentlichkeit
Was für die Schule gilt, ist jedoch außerhalb meist illegal: zeige ich z. B. den Mitgliedern meines Vereins einen – geschützten – Film, mache ich mich damit strafbar.
Es sei denn, ich habe für viel Geld eine Kopie erworben, die eine öffentliche Vorführung gestattet. Ähnlich verhält sich der Sachverhalt bei Texten und Musik. Um also ordentlich verfasste Diplomarbeiten zu erhalten, müssen wir im Vorfeld eine Menge Aufklärungsarbeit leisten und vor allem selber vorbildlich mit Quellen im Unterricht umgehen!
Interessant für
- Alle Bereiche, in denen Diplomarbeiten und vorwissenschaftliche Arbeiten gemacht werden;
<rw>
[1] www.diplomarbeiten-bbs.at/sites/default/files/DA-Handreichung_14.4.2016.pdf abgerufen
am 4. 5. 2016
[2] http://blog.zeit.de/schueler/2011/05/03/wissenschaftliches-arbeiten abgerufen am 4. 5. 2016
[3] http://hum-magazin.info/2015/06/unterricht-und-urheberrecht/ abgerufen am 4. 5. 2016
[4] www.lsr-t.gv.at/sites/lsr.tsn.at/files/upload_rs/RS201508.pdf abgerufen am 4. 5. 2016