Am Anfang war alles ganz einfach: der Vater des „World Wide Web”, Tim Berners Lee, hatte in den späten 80er Jahren sein „WWW-Projekt” präsentiert. Er wollte an seinem Institut, dem Schweizer CERN, und im universitären Bereich den Austausch von Wissen erleichtern und hatte dazu das „Hypertext Transfer Protocol (HTTP)“ geschrieben. Mit diesem Code ermöglichte er die Kommunikation von Servern und PCs übers Internet.
Der Computerwissenschaftler hatte einen hehren demokratischen Zugang zum Thema: es ging ihm vor allem um die Förderung der Kommunikation und das Teilen und Vermehren von Wissen, nicht aber ums Geschäft!
Wir erinnern uns: diejenigen, die bereits in den 90er Jahren über einen Internetanschluss verfügten, waren meist Fachleute, die sich gut mit einem PC auskannten. Der breiten Masse war in den ersten Jahren der Zugang zum Netz erschwert, weil alles nicht nur zu kompliziert und instabil, sondern auch viel zu teuer war. Und außerdem waren die wenigen Inhalte in dieser Zeit für Otto Normalverbraucher kaum interessant.
Das änderte sich rasch, als Ende der 90er Jahre Google erschien und die Wirtschaft, insbesondere die Pornoindustrie, das WWW als Plattform entdeckte. Die Bedürfnisse der Wirtschaft bedingten, dass das Netz billiger, einfacher, attraktiver und vor allem schneller wurde.
Anders als vor 15 Jahren sind heute in Österreich und Deutschland die meisten Haushalte über Breitband online. Die Technik wurde kleiner, leistungsfähiger und billiger und das Angebot unüberschaubar. Im Verhältnis zur Jahrtausendwende haben sich somit unsere digitalen Möglichkeiten vervielfacht. Doch der rasante Fortschritt brachte nicht nur Vorteile mit sich, sondern auch viele bis dato unbekannte Probleme.
Strafe aus Unwissenheit
Eines davon ist das Thema Urheberrecht. Derzeit ist nur wenigen Menschen bewusst, dass sie, wenn sie sich intensiv über die sozialen Netzwerke im Internet engagieren, immer wieder das Urheberrecht beträchtlich verletzen.
Denn heute verwenden und teilen wir so vieles mit anderen, z. B. Texte, Bilder, Musik und Filme, ist es doch so einfach geworden, andere an Inhalten, über die wir uns erfreuen, teilhaben zu lassen. Und daher dürfen wir davon ausgehen, dass die Facebookseite eines/r durchschnittlichen Jugendlichen einen Wert von mehreren tausend Euro für einen auf Abmahnklagen spezialisierten Anwalt hat, wenn er/sie dort selber hochgeladene Medien verteilt!
Denn viele wissen es nicht – oder negieren die Tatsache – dass an sich alle Materialien im WWW entweder vollkommen oder z. B. durch eine „Creative-Commons“–Lizenz teilweise geschützt sind. Zu wissen, dass fast alles im Netz in irgendeiner Form geschützt ist, sowie die Fähigkeit zu erkennen, welche Inhalte wir problemlos verändern und weitergeben dürfen und welche nicht, ist heute zu einer Notwendigkeit geworden.
Eine erfreuliche Sache ereignete sich übrigens im Oktober 2014: der in Luxemburg ansässige Europäische Gerichtshof entschied damals, dass das bloße Einbetten bzw. Verlinken von Inhalten, die jemand z. B. über Youtube oder andere Plattformen zur Verfügung stellt, nicht mehr strafbar, sondern rechtlich in Ordnung ist. Nicht aber das Herunter- und erneute Hochladen von Inhalten[1].
Der geschützte Raum des Klassenzimmers
Der kompetente Umgang mit Materialien aus dem Internet ist auch im Schulbereich erforderlich, denn Unwissenheit schützt bekanntlich vor Strafe nicht. Es geht hier jedoch nicht darum, welche Fotos aus dem Internet wir als Illustration für unsere Arbeitsblätter wählen. Solange wir diese nur vervielfältigt in der Klasse austeilen, hält der Gesetzgeber seine schützende Hand über unsere Arbeit.
Sobald wir jedoch z. B. unsere gesammelten Arbeitsblätter – auch unter Angabe der Quellen – über eine Plattform in irgendeiner Form anbieten und sie damit publizieren, ist der Sachverhalt ein komplett anderer. (Eine Handreichung des Landesschulrats für Tirol befasst sich detailliert mit den rechtlichen Aspekten des Medieneinsatzes im Unterricht – vgl. das PDF-Dokument am Ende des Artikels).
Denn wenn wir das tun, verlassen wir diesen Raum und betreten den öffentlichen. Das bedeutet, dass wir dort für alle Materialien, die wir veröffentlichen, die Zustimmung des Urhebers bzw. der Urheberin benötigen – außer es handelt sich um „gemeinfreie” Inhalte aus dem „Public-Domain“-Bereich, von denen es genügend gibt und auf die wir bedenkenlos zurückgreifen dürfen.
Solche Werke können ohne Erlaubnis der ehemaligen Rechteinhaber verwendet werden: In der EU ist nämlich geistiges Eigentum, wie z. B. Texte, Bilder, Videos etc., bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors, der Fotografin oder des Filmers geschützt, danach jedoch „gemeinfrei” bzw. im „Public Domain”.
Gewiefte Geschäftsleute nützen seit Jahren die Unwissenheit der meisten Internet-User als Basis für ein neues Geschäftsmodell, um ordentlich Geld zu verdienen, bringt doch die unerlaubte Verwendung eines Fotos dem Urheber mehrere hundert Euro.
Ein bekanntes Beispiel dafür ist „Marions Kochbuch” (vgl. Berichte auf
Youtube, Link am Ende des Artikels), dessen Betreiber vor allem damit Geld einnehmen, indem sie Leute verklagen, die ihre Fotos unerlaubt und daher illegal verwenden. Die illegale Verwendung eines Fotos kostet etwa zwischen 400 und 800 Euro. „Marions Kochbuch” ist jedoch nur ein Beispiel von mehreren.
Warum ist das so? Laden Sie nämlich ein Foto ohne Zustimmung des Eigentümers wieder ins Internet hoch, so kann das deswegen recht teuer werden, weil der Fotograf zum Beispiel ein Honorar für die Verwendung seines Bildes einklagen kann. Das kann er/sie selber mit einer direkten Abmahnung sowie einer Aufforderung zur Unterlassung oder auch durch seinen/ihren Anwalt durchsetzen, der einen z. B. auffordert, das Foto von der Seite wieder herunterzunehmen und für die Verwendung Schadenersatz zu zahlen.
Wird ein Rechtsbeistand hinzugezogen oder kommt die Sache gar vor ein Gericht, erhöhen sich die Kosten für die urheberrechtliche Verletzung beträchtlich.
Ein Tiroler Lehrer fand z. B. vor kurzem eines seiner unter Creative Commons veröffentlichten Fotos auf den Seiten eines Schweizer Magazins wieder. Obwohl er explizit auf Namensnennung bestanden hatte, hatte die Onlinezeitschrift nur das Bild veröffentlicht, nicht aber seinen Namen. Nach einigem Mailverkehr und der Löschung des Fotos aus dem Artikel überwies ihm der Herausgeber rund 400 Euro als Schadensersatz.
Abmahnungen wegen urheberrechtlichen Verstößen
In den letzten Jahren ist es in Österreich öfters vorgekommen, dass Lehrer/innen und Schulen wegen Urheberrechtsverletzungen abgemahnt bzw. verklagt wurden. Angelika Güttl (www.wissens-wert.at) kennt mehrere Wiener Schulen, die 2014 von Anwälten abgemahnt wurden, und eine Anfrage beim Landesschulrat für Tirol ergab, dass zwei Tiroler Schulen von 2012 bis 2014 von Bildagenturen und eine von einem ehemaligen Schüler auf Schadensersatz geklagt wurden.
Der „Internet-Ombudsmann” (www.ombudsmann.at) hatte rund 30 Anfragen zum Thema Urheberrecht aus dem Schulbereich im letzten Jahr.
Klagen gegen Schulen auf Schadensersatz gibt es – verglichen mit der Anzahl an Schulen und den vielfältigen schulischen Aktivitäten im Netz – also nicht besonders oft. Die Höhe der eingeforderten Summen beläuft sich dabei von einigen hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro, weiß Barbara Buchegger von SaferInternet.at.
Trotzdem ist Vorsicht angebracht – und eine eingehende Beschäftigung mit dieser Problematik. Leider sind manche Sachverhalte selbst für Fachleute nicht gerade einfach zu klären und auch, wenn man sich des Problems an sich bewusst ist, können unangenehme Fehler passieren.
So z. B. einem Schulinspektor, der von einem Fotografen ein Foto für den Druck einer Broschüre erworben hatte. Einem Kollegen gefiel dieses Foto sehr und er wollte es gerne für seine Projekthomepage verwenden. Daher bat er den Vorgesetzten, das Foto dafür benutzen zu dürfen. Dieser erlaubte es ihm und gab ihm das Bild, doch der Fotograf war alles andere als darüber erfreut, hatte er die Fotografie doch nur für die spezifische Verwendung in der Broschüre verkauft, nicht aber die allgemeinen Nutzungsrechte am Bild abgetreten. Ergebnis: der Inspektor erhielt eine Abmahnung und musste wohl oder übel Schadensersatz zahlen.
Wenn man ein Bild im Netz gefunden hat und es unbedingt auf seiner Seite verwenden will, taucht häufig die Frage auf, ob es denn ausreiche, dieses Bild unter Nennung des/r Urhebers/in und des Herkunftsortes zu veröffentlichen. Im Allgemeinen schützt jedoch eine Quellenangabe nicht vor Strafe, weil ja meist „alle Rechte vorbehalten“ sind und die Freigabe des Urhebers zur Publikation fehlt. Das gilt auch für Fotos, für die wir keine eindeutige Herkunft festlegen können. Daher: Seien Sie sowohl vorsichtig bei geschützten Inhalten als auch bei der Verwendung von Objekten unbekannter Provenienz auf Ihrer Webseite!
Für Lehrer/innen, die aktiv mit digitalen Medien im Unterricht arbeiten wollen, ist also die Situation ziemlich kompliziert geworden.
Creative-Commons-Erzeugnisse als Ausweg
Wie vermeiden wir Urheberrechtsverletzungen und lösen das Problem? Eine Möglichkeit ist, nur mehr eigene Grafiken und Fotos für Publikationen auszuwählen. Eine andere wäre, ausschließlich auf Materialien aus dem Public Domain zurückzugreifen. Wenn wir aber nicht über ausreichend Talent verfügen, um unsere Illustrationen selber zu entwerfen oder über eigene Sammlung an Fotografien verfügen, dann bietet sich „Creative Commons” (CC) an.
Datenbanken mit Materialien, die über eine CC-Lizenz verfügen, bieten uns hervorragende Ressourcen, die wir selber, die aber auch unsere Schüler legal herunterladen, ändern und weitergeben dürfen. Und wenn Sie selbst kreativ sind, haben Sie mit Creative Commons ein sehr brauchbares Werkzeug zur Verwaltung des eigenen Copyrights.
Dafür müssen Sie sich nur an der Adresse creativecommons.org/choose die gewünschte Lizenz aussuchen und den entsprechenden Code auf Ihrer Internetseite unterbringen. So gestatten Sie es interessierten Surfern, Ihre Erzeugnisse zu Ihren Bedingungen zu verwenden. Natürlich immer unter Angabe Ihres Namens!
Creative-Commons-Produkte verwenden unter Angabe der Quelle!
Creative Commons ist eine Nonprofit-Organisation, die seit 2001 den Austausch und die Nutzung von Inhalten durch kostenlose Online-Verträge ermöglicht. Diese Urheberrechtslizenzen sind einfach zu verstehen bzw. wenn Sie sie selbst verwenden wollen, einfach zu erzeugen (siehe Adresse oben).
Sie erlauben damit anderen, Ihre kreativen Arbeiten z. B. zu vervielfältigen und weiterzugeben – und zwar exakt zu Ihren Bedingungen! Wobei Sie die Wahl haben von Lizenzen wie „Alle Rechte vorbehalten“ bis hin zu „Nur einige Rechte vorbehalten“. Detaillierte Informationen über die CC-Grundelemente finden Sie an dieser Adresse: creativecommons.org/licenses/?lang=de. Besonders empfehlenswert ist die CC-Suchvorrichtung (search.creativecommons.org), die uns dabei hilft, Suchanfragen an Datenbanken per Knopfdruck zu filtern und ausschließlich nach Inhalten mit einer CC-Kennzeichnung zu durchsuchen.
Tim Berners-Lee, der anfangs sehr euphorisch darüber war, dass mit dem Internet nun eine Kultur des Miteinanders und des Teilens entstehen würde, weiß inzwischen, dass das Thema „Copyright” eine enorme Herausforderung darstellt.
„Intellectual property is an important legal and cultural issue. Society as a whole has complex issues to face here: private ownership vs. open source, and so on.“
Zu gern hätte Berners-Lee gesehen, dass durch seine Erfindung ein großzügiger weltweiter Austausch von geistigem Eigentum begründet worden wäre, musste aber erkennen, dass diese altruistische Vorstellung in der Realität nicht umzusetzen war.
Freie Bildungsressourcen (= Open Educational Resources)
Im Bildungsbereich wächst seit kurzer Zeit mit den freien Bildungsressourcen („OER – Youtube-Video”) ein hochinteressantes Pflänzchen heran, das auf Tim Berners-Lees Philosophie des freien Teilens zurückgreift und Lern- und Lehrinhalte frei zugänglich anbieten will.
Es gibt schon viele offen lizenzierte Dokumente und Medien, die für das Lehren, Lernen und Forschen produziert wurden. Ein Großteil davon ist allerdings erst auf Englisch vorhanden. Das berühmte MIT stellt z. B. seit Jahren seine Kursinhalte als „OpenCourseWare” frei verfügbar ins Internet, und zwar an dieser Adresse http://ocw.mit.edu.
Zwei umfangreiche Datenbanken mit einem faszinierenden Angebot an überwiegend englischsprachigen Materialien sind www.oercommons.org und www.oerplatform.org, die aufzeigen, in welche Richtung es gehen könnte, um aus der Misere herauszukommen und die komplexe Urheberrechtsfrage für den Bildungsbereich zu vereinfachen.
Ende Mai 2015 gab der Siemens-Konzern bekannt, dass man über das eigene Medienportal (medienportal.siemens-stiftung.org) ab sofort Unterrichtsmaterialien in offener Lizenz anbieten will – es handelt sich dabei zwar um nur 300 PDF-Dokumente, ist aber grundsätzlich ein wichtiges Signal!
Vertiefende Informationen zum Thema finden Sie in Elke Lackners Blog:
fremdsprachenundwebzweinull.blogspot.co.at/p/freier-content.html
Arbeitsblätter mit Quellenangaben
Wie oben beschrieben, gibt es inzwischen genügend Möglichkeiten, um eine etwaige Urheberrechtsverletzung zu vermeiden. Wir können als Vorbild dienen und unseren Schülerinnen und Schülern im Unterricht vermitteln, dass wir uns der Problematik bewusst sind und „sauber“ arbeiten, indem wir nur Materialien für den Unterricht verwenden, über deren Rechte wir verfügen bzw. die wir nutzen dürfen.
Geben Sie dafür auf allen Arbeitsblättern stets die Quellen von Texten und Bildern an und speichern Sie Materialien, die Sie später verwenden wollen, immer mit der Quelle und dem Datum des Downloads ab. Die Adressen bzw. Urheber/innen von Texten und Bildern später herauszufinden ist häufig schwierig bis unmöglich.
Es wäre fatal, würden wir Lehrerinnen und Lehrer das Problem weiterhin kaum beachten und uns nicht intensiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Gut hingegen wäre, wenn sich möglichst viele von uns ein solides Grundwissen [vgl. Broschüre „Recht in virtuellen Lernumgebungen (PDF)”] zum Thema „Urheberrecht” aneignen würden und so keinen Abenteurern mehr in die Falle gingen. Noch besser wäre es, wenn möglichst viele Interessierte sich aktiv mit den freien Bildungsressourcen beschäftigten und ihre eigenen Inhalte unter eben diesen Bedingungen frei anbieten würden.
Weitere Informationen
- Das Urheberrecht im Allgemeinen, Mediengebrauch im Unterricht und richtiges Zitieren, LSR für Tirol, veröffentlicht 2008
http://lsr.tsn.at/sites/lsr.tsn.at/files/upload_rs/RS200808.pdf
abgerufen am 24.5.2015 - Saferinternet informiert über das Thema Urheberrechte:
https://www.saferinternet.at/urheberrechte/tipps - Broschüre
Recht in virtuellen Lernumgebungen (PDF) - OER-„Fallambulanz”
http://www.virtuelle-ph.at/mod/resource/view.php?id=51143 - „Schummelzettel” von Lehrenden für Lehrende
virtuelle-ph.at/mod/forum/view.php?id=49681 - Marions Kochbuch – ein Beitrag aus ARD Plusminus zum Thema „Geld kassieren im Internet“ und einigen Hinweisen, wie Websites Google überlisten und plötzlich gut gereiht sind:
https://www.youtube.com/watch?v=dmZAuv1zrdo, abgerufen am 23. 5. 2015 - Urheberrecht und Schule – eine Informationsbroschüre von Rainer Fankhauser und Walter Olensky
http://www.mediamanual.at/mediamanual/themen/pdf/diverse/Fankh_Ole%20Urheberrecht%20und%20Schule%2027Sept.04%20Letztfassung.pdf
abgerufen am 23. 5. 2015 - 30 häufig gestellte Fragen samt Antworten von Albrecht Haller, Rechtsanwalt in Wien
https://www.bmbf.gv.at/schulen/service/faq_haller_15917.pdf?4eysu2
abgerufen am 23. 5. 2015 - Ratgeber „Griffbereit. Das Urheberrecht in 24 Bits“
https://www.saferinternet.at/news/news-detail/article/neuer-ratgeber-griffbereit-das-urheberrecht-in-24-bits-345/
abgerufen am 23. 5. 2015 - Tipps der österreichischen Wirtschaftskammer
https://www.wko.at/Content.Node/Service/Wirtschaftsrecht-und-Gewerberecht/E-Commerce-und-Internetrecht/E-Commerce-allgemein/Abmahnung_wegen_Nutzung_fremder_Fotos_auf_der_Website.html
Interessant für
Wirtschaft; Gesellschaft, Kunst und Kultur; und alle Lehrerinnen und Lehrer
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[1] Siehe Tagesschau vom 29. 10. 2014, ARD:
http://www.tagesschau.de/ausland/eugh-internet-urteil-101.html abgerufen am 28. 5. 2015